Eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach VSBG bei Verbrauchergeschäften besteht für die Firma Hinterlang + Burk GmbH & Co. KG Industrie- und Gewerbebau nicht. Die Firma erklärt keine Bereitschaft zur freiwilligen Teilnahme an einem solchen Verfahren.